Wir übernehmen die ganze Verantwortlichkeit für das Gut des Kunden wann das Gut sich in unserem Besitz oder unter
unserer Kontrolle befindet. Unsere Verantwortlichkeit ist durch folgendes beschränkt:
- Verantwortlichkeit für
das Gut, wenn es in direkter Abhändigkeit von der Gesellschaft oder in
Lagerung auf einem von unseren Lagern ist.
- Verantwortlichkeit
für das Gut, das unsere LKWs an oder von einem von unseren Lagern überführen.
Containerlager, Eisenbahnen und Terminals haben eine separate Versicherung
die das Gut in folgenden Fällen deckt:
- Sturmwind
- Explosion
- Feuer
- Naturkatastrophe
- Diebstahl
- Krieg
Wir übernehmen keine Verantwortlichkeit für die Containerschaden oder Gutschaden
wegen Versehens am Eisenbahn oder wärend der Überführung beim Eisehnbahn, Schaden
am Zoll, in den Hafen oder wärend der Überführung durch den Ozean.
Alle Klagen, die wegen der Eisehnbahnschaden (Zollschaden) entstehen sollen direct in den Amt gerichtet werden,
wo es passierte.
Wir möchten darauf hinweisen, dass alle Seespeditionen standart eine Versicherung
mit dem Schadenersatz nicht mehr als 500 usd pro Containeur haben. Deshalb wird
es empfohlen eine zusätzliche Versicherung zu kaufen. Nach Ihrer Forderung können
wir Ihnen eine zusätzliche Versicherung gewahrleisten. Der Preis dieser
Versicherung beträgt 1,2% vom Preis des Gutes, der Überführung und anderen Kosten. Um diese Versicherung zu
bekommen, brauchen Sie nur den entsprechenden Punkt bei der Auftragsübersendung anzumerken. Mit der Versicherungsbedingungen und
mit dem Schadenersatzverfahren koennen Sie sich bekant machen auf:
1. Versicherungsbedingungen
2. Schadenersatzverfahren
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