Die Versicherung tritt in Kraft vom Moment der Übergabe
des Fahrzeuges an den Spediteur oder im Laufe von 72 Stunden nach der Ausladung im Zielhafen oder nach der
Ausladung aus dem Kontainer(man beginnt das Zählen vom ersten Erreigniss).
Verbreitet sich nicht auf die Amortisation.
Die Versicherung deckt alle Klagen über die Verluste oder
Beschädigungen, gemäss Obenerwäntem, mit Ausnahme von Klagen über Ritzen,
Einbeulungen, Schlagen, Rost, Oxidierung und Entfärbung, was Franschisegegenstand bildet.
Das Versicherungsunternehmen ist in keinem Fall für den
Verlust und/oder Beschädigungen des Fahrzeuges die vom Einhaber verursacht sind verantwortlich.
Die Versicherung verbreitet sich auf die Verluste
und/oder Beschädigungen, die durch das Wassersgefrieren im Kühler oder im
System verursacht sind nicht.
Nachstehend sind die Versicherungsbedingungen der Autos,
die nicht älter als 10 Jahre alt sind angegeben. Für die Autos, die älter als
10 Jahre alt sind werden die FPA-Bedingungen eingesetzt.
Von allen Risikos kann man die Fahrzeuge in folgenden Fällen
versichern:
- Fahrzeuge sind professionnel befestigt und geblockt
- mit Ausnahme von Verlusten und/oder Beschädigungen des
Fahrzeuges die vom Einhaber verursacht
sind
- mit Ausnahme vom Wassersgefrieren
- Rate 1,2%
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